unter Auferlegung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten sowie der gesamten oberinstanzlichen Verfahrenskosten an den Kanton Bern und 2. unter Ausrichtung einer richterlich zu bestimmenden Entschädigung an A.________ für die erstinstanzlichen Verteidigungskosten auf der Grundlage der erstinstanzlich eingereichten Honorarnote sowie unter Ausrichtung der gesamten oberinstanzlichen Verteidigungskosten gemäss separat eingereichter Honorarnote.