1.1. Des Führens eines Personenwagens ohne Haftpflichtversicherung und ohne gültigen Fahrausweis, angeblich begangen am 23.02.2014 in Burgdorf; 1.2. Des Missbrauchs von Ausweisen und Schildern, angeblich begangen am 23.02.2014 in Burgdorf durch missbräuchliches Verwenden von Kontrollschildern; Unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 1‘156.85 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte sowie unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 762.10 an den Kanton Bern; 2. schuldig erklärt wurde [recte: der] Widerhandlungen gegen das SVG