246 ff.). Schliesslich wurde der Beschuldigte in der oberinstanzlichen Verhandlung sowohl zu seiner Person, als auch zur Sache, erneut befragt (vgl. pag. 1067 ff.). 5. Anträge der Parteien Fürsprecher B.________ stellte anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung namens und auftrags des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 1072 f.): «I. Es sei festzustellen, dass das Urteil vom 08.11.2016 des Regionalgerichts Bern-Mittelland insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ 1. freigesprochen wurde von der Anschuldigung