Die mehrstündige Befragung der Straf- und Zivilklägerin wurde vollständig auf Video aufgezeichnet. Bei der Sichtung dieser Videoeinvernahme konnte sich die Kammer einen guten persönlichen Eindruck der Straf- und Zivilklägerin zu einem sehr tatnahen Zeitpunkt verschaffen. Inzwischen liegt der angeklagte Vorfall rund sechs Jahre zurück, so dass die Erinnerungen der Straf- und Zivilklägerin daran verblasst sein dürften und bei einer erneuten Einvernahme kaum neue Erkenntnisse zu erwarten wären.