Von Amtes wegen wurden im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung vom 29. August 2017 ein aktueller Leumundsbericht, datierend vom 24. Juli 2017 (pag. 1046 ff.), sowie ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 9. August 2017 (pag. 1054), eingeholt. Die Parteien wurden mit Kopien bedient. Ausserdem wurde von Amtes wegen das Dossier BM 16 41144 der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland ediert, da im Strafregisterauszug vom 9. August 2017 ein hängiges Verfahren wegen mehrfachen Betrugs eingetragen war (vgl. pag.