2. Berufung Mit Schreiben vom 10. November 2016 meldete Fürsprecher B.________ namens und auftrags des Beschuldigten form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 1002). Die Berufungserklärung ging ebenfalls form- und fristgerecht am 20. März 2017 beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 1021 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Eingabe vom 23. März 2017 auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag.