2. zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestehend aus den Kosten der Untersuchung von CHF 900.00 und den Auslagen für das Gutachten von CHF 2‘953.80, total ausmachend CHF 3‘853.80. Die restanzlichen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘200.00 (Kosten des Gerichts inkl. schriftliche Begründung) sind durch den Kanton Bern zu tragen. II. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 2‘000.00, sind durch den Kanton Bern zu tragen. III. Mündlich eröffnet und begründet: - dem Beschuldigten/Berufungsführer