9 zu haben. Wie sich auch aus seinen Ausführungen vor erster Instanz ergibt, hätte der Beschuldigte den Strafbefehl nicht angefochten, wäre er der einfachen Verkehrsregelverletzung schuldig erklärt worden. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens in der Höhe von CHF 1‘200.00 hat dementsprechend der Kanton Bern zu tragen. Die restanzlichen Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 3‘853.80 hat der Beschuldigte zu bezahlen.