426 StPO). Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten betragen vorliegend CHF 5‘053.80, wobei CHF 900.00 auf die Kosten der Untersuchung, CHF 1‘200.00 auf die Kosten des Gerichts sowie CHF 2‘953.80 auf die Auslagen im Zusammenhang mit dem Gutachten entfallen. Vorliegend hat sich der Beschuldigte der einfachen Verkehrsregelverletzung schuldig gemacht, weswegen er die Einleitung des Verfahrens schuldhaft bewirkt, und die Kosten der Untersuchung zu tragen hat.