Der Beschuldigte handelte fahrlässig. Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS) sehen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21-24 km/h innerorts eine Übertretungsbusse in der Höhe von CHF 600.00 (Ziff. 2.16) vor. Mit Blick auf die Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h innerorts sowie die konkreten Umstände erachtet die Kammer eine deutliche Erhöhung der Busse als angezeigt. Unter Berücksichtigung der Tatkomponenten ist daher von einer Übertretungsbusse von CHF 1‘000.00 auszugehen.