6 ausserorts sei und eine gesteigerte Aufmerksamkeit erfordere. Zudem seien viele schwache Verkehrsteilnehmer wie Fussgänger und Velofahrer vorhanden, die – vor allem Kinder und ältere Menschen – einem besonderen Risiko ausgesetzt seien. Darüber hinaus bestehe eine erhöhte Gefahr von Seitenkollisionen (BGE 121 II 127 E. 4b).