4 Holzlagern, welche sich jedoch in einem Abstand von einigen Metern zur Strasse befinden (pag. 58). Zwar mündet eine Nebenstrasse ein (pag. 62), diese führt jedoch nur zu einem einzigen und entfernten Wohnhaus (pag. 39). Das Wohnhaus, welches sich nahe bei der Strasse befindet, verfügt über eine Einfahrt auf die Hauptstrasse, diese ist jedoch von weitem gut erkennbar und übersichtlich (pag. 70). An der Messstelle war zudem die Signalisation, mit der die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h aufgehoben wurde, bereits erkennbar.