110, S. 4 der Entscheidbegründung). Der Beschuldigte hielt dem anlässlich seines Plädoyers an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung entgegen, an der betreffenden Stelle würde sich nur ein Holzlager befinden. Die beiden Wohnhäuser seien nicht in Strassennähe und auch die zum Dorfkern gehörenden Häuser würden hinter der Messstelle liegen. 8.2 Würdigung durch die Kammer Die Kammer geht grundsätzlich davon aus, dass der betreffende Strassenabschnitt in Bachhaus innerhalb der signalisierten Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h Innerortscharakter aufweist.