6. Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt ist im Wesentlichen unbestritten. Demnach ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte am 8. Februar 2016 um 10:35 Uhr in einem Dacia Lieferwagen von Steffisburg herkommend auf der Hauptstrasse in Bachhaus Richtung Wyssachen fuhr. Die Sicht- und Strassenverhältnisse waren gut und es herrschte geringes Verkehrsaufkommen. Am Ortseingang Bachhaus – dabei handelt es sich um einen kleinen Weiler rund um die Hauptstrasse – ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 50 km/h signalisiert. Der Beschuldigte hat diese Signalisation wahrgenommen.