2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte am 10. Dezember 2016 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 99 f.). Mit der ebenfalls form- und fristgerecht erfolgten Berufungserklärung erklärte der Beschuldigte die vollumfängliche Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils (pag. 130 f.). Gleichzeitig stellte er den Antrag, ihm sei aufgrund seiner persönlichen Situation – er befinde sich im Konkurs – die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren (pag.