__ (nachfolgend Beschuldigter) der groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 8. Februar 2016 in Rüegsbach (Rüegsau), Bachhaus, durch Überschreiten der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit innerorts schuldig und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Geldstrafe von 19 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 190.00, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 600.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung: 6 Tage). Den Vollzug der Geldstrafe schob es unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren auf.