1. Zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 170.00, ausmachend insgesamt CHF 10‘200.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 2‘550.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 15 Tage festgesetzt. 3. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 2‘370.00. 4. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1‘000.00. II.