18. Fazit Der Beschuldigte ist zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 170.00, ausmachend CHF 10‘200.00, bei einer Probezeit von 2 Jahren, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 2‘550.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 15 Tage) zu verurteilen. V. Kosten und Entschädigung