_ im Rahmen der Fortsetzungsverhandlung vom 2. November 2016 zu Protokoll gab, seine Aussage nicht mit dem Beschuldigten abgesprochen zu haben (pag. 91 Z. 25), wirkt das Gesagte in den erwähnten Punkten dennoch als aufeinander abgestimmt und konstruiert. 11.3 Fazit und Beweisergebnis In einem ersten Verfahrensstadium gab der Beschuldigte an, zum besagten Zeitpunkt nicht, bzw. nicht mit dem fraglichen, sondern einem andern Fahrzeug unterwegs gewesen zu sein, verweigerte aber weitere Auskünfte hinsichtlich des Lenkers.