8 förderte, welches den Beschuldigten um 20.49 Uhr am Steuer des besagten C.________ (Fahrzeug) auf dem gleichen Streckenabschnitt in entgegengesetzter Fahrtrichtung zeigt und ein gewichtiges Indiz für seine Täterschaft darstellt. An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab der Beschuldigte folglich neu an, zum Tatzeitpunkt nicht «unterwegs» gewesen zu sein, sondern am Geburtstagsfest von K.______