Über seinen Verteidiger liess er später präzisieren, er habe den C.________ (Fahrzeug) am Abend des 11. Juli 2015 nie benützt, sondern habe den Streckenabschnitt lediglich um 17.30 Uhr mit einem gleichfarbigen H.________(Fahrzeug) passiert. Diese Versionen stellten sich als für ihn nachteilig bzw. falsch heraus, als die Untersuchung ein Radarbild zu Tage