Der Führerausweis werde ihm nur unter der Bedingung des gesetzeskonformen Verhaltens ausgestellt. Es würden ihn damit neben den Verhaltenspflichten vielfältige Auskunftspflichten gegenüber den Behörden treffen. Falls er sich weigere Auskunft zu geben, könne er nicht gezwungen werden. Er müsse aber trotzdem die Konsequenzen tragen (Urteil des Bundesgerichts 6B_515/2014 vom 26. August 2014 E. 3). 11.2 Im vorliegenden Fall 11.2.1 Entwicklung des Aussageverhaltens Vor dem Hintergrund der erwähnten höchstrichterlichen Rechtsprechung muss