So habe er zunächst behauptet, am 11. Juli 2015 gar nie mit dem C.________(Fahrzeug) unterwegs gewesen zu sein. Als dann ein Radarfoto aufgetaucht sei, welches ihn in dem besagten Fahrzeug zeige und nur 11 Minuten vor der zu beurteilenden Tat entstanden sei, habe er seine Geschichte angepasst und ausgeführt, es sei nach der dokumentierten Fahrt zu einem Autotausch mit seinem – in der Zwischenzeit verstorbenen – Cousin gekommen. Damit habe der Beschuldigte nicht nur offensichtlich die Behörden belogen, sondern seine Aussagen stets den zugänglichen Beweismitteln angepasst.