Während die ersten Gäste bereits um 18.00 Uhr eingetroffen seien, sei der Beschuldigte erst später – gegen 21.00 Uhr und damit kurz vor der Dämmerung – dazu gestossen (pag. 91 Z. 40 f. i.V.m. pag. 92 Z. 4-6). Dabei habe er seinen Bruder – welcher noch einen «Event» gehabt habe und darum bereits früher gegangen sei – wohl sogar gekreuzt (pag. 92 Z. 15- 18). Er habe nicht gesehen, mit welchem Auto sein Bruder das Fest verlassen habe (pag. 92 Z. 20 f.). Sein Bruder sei aber viel mit den Autos des Beschuldigten unterwegs gewesen und habe auch einen Schlüssel zu dessen Räumlichkeiten gehabt (pag. 92 Z. 23 f.). Schliesslich gab K.___