74 Z. 35-46). Da I.________ aber bereits einiges auf dem Kerbholz gehabt habe, «habe er dies auf sich genommen» (pag. 72 Z. 27 f.). Der Beschuldigte führte präzisierend aus, sein Cousin habe bereits ein Strafmandat wegen Überladen, «zu lang und zu schwer», auf sich gehabt und ihm sei auch sonst wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und Alkoholkonsum bereits der Ausweis entzogen worden. I.________ habe diesen Strafbefehl darum nicht auch noch auf sich nehmen können (pag. 73 Z. 34-36). 9.2.2 Aussagen des Zeugen K.________ K._______