Er habe dies aber nicht hinterfragt. Vielleicht habe I.________ den neueren Wagen aber auch wegen der Zuglast – man könne bei diesem 3.5 und nicht bloss 2.5 Tonnen anhängen – gebraucht (pag. 74 Z. 13 und 19-21). Der Beschuldigte betonte mehrfach, zwischen ihm und I.________ habe eine sehr enge Beziehung bestanden. Sie seien zusammen gross geworden und aus ihnen sei «eine Einheit» geworden (pag. 73 Z. 26-28). Er habe gewusst, dass der Strafbefehl von I.________ verursacht worden sei, was dieser auch bestätigt habe (pag. 73 Z. 32 f., pag. 74 Z. 35-46).