72 Z. 16-20). Diese seien insofern nicht korrekt als er bei der ersten Messung (um 20.49 Uhr) mit dem besagten Wagen (C.________) unterwegs gewesen sei. Danach habe er mit seinem Cousin (I.________ [pag. 72 Z. 31]) das Auto getauscht, welcher dann die zweite Geschwindigkeitsüberschreitung (um 21.00 Uhr) begangen habe (pag. 72 Z. 23-25). Hinsichtlich der Begleitumstände führte der Beschuldigte aus, er sei am Abend des 11. Juli 2015 zu einem Geburtstagsfest von K.________ – dem Bruder von I.________ – in F.________(Ortschaft) eingeladen gewesen (pag. 73 Z. 17, 26 und 31). Dort habe er mit I.________ den Autotausch vereinbart (pag.