9. Beweismittel 9.1 Objektive Beweismittel Die Vorinstanz fasste die vorhandenen objektiven Beweismittel korrekt zusammen. Es sind dies die Radarfotos vom 11. Juli 2015 von 20:49 und 21:00 Uhr (pag. 54 f.), der Strafregisterauszug und die Todesanzeige (pag. 79 und 95) von I.________, eine Halterauskunft betreffend die involvierten Fahrzeuge (pag. 47) und einen Handelsregisterauszug der G.______GmbH (pag. 78). Auf die entsprechenden Erwägungen im erstinstanzlichen Motiv wird verwiesen (pag. 112-114). 9.2 Subjektive Beweismittel 9.2.1 Aussagen des Beschuldigten