8. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Es ist unbestritten, dass das Fahrzeug C.________ am 11. Juli 2015 um 21:00 Uhr auf der D._____ (Strasse) in E.________(Ortschaft) (nach Abzug) mit einer Geschwindigkeit von 124 km/h statt der erlaubten 80 km/h gemessen wurde und damit 44 km/h zu schnell unterwegs war. Das betreffende Fahrzeug ist auf die G.______GmbH zugelassen, bei welcher der Beschuldigte als Gesellschafter und Geschäftsführer amtet. Der Beschuldigte bestreitet, das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt gelenkt zu haben.