unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 3‘500.00 (inkl. MwSt und Auslagen) für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte, unter Auferlegung der Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 2‘350.00 und Auslagen von CHF 20.00, insgesamt bestimmt auf CHF 2‘370.00, an den Kanton Bern.