1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) erkannte mit Urteil vom 2. November 2016 Folgendes (pag. 99 ff.): A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der groben Verkehrsregelverletzung durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 44 km/h ausserorts, angeblich begangen mit dem Fahrzeug C.________ am 11.07.2015, um 21:00 Uhr, auf der D._____ (Strasse) zwischen E.________(Ortschaft) und F.________(Ortschaft) in E.________(Ortschaft)