Bei der Staatsanwaltschaft hat er jedoch nach Sichtung der Videoaufnahme die erhobene Einsprache zurückgezogen, womit der Strafbefehl in Rechtskraft erwachsen ist. Die obige Darstellung des Ablaufs des Straf- bzw. Einspracheverfahrens zeigt auch, dass sich der Beschuldigte der Tragweite seines Handelns bewusst war und über seine Rechte und Möglichkeiten hinreichend aufgeklärt wurde. Daran vermögen auch die von ihm heute vorgebrachten psychischen Probleme, unter denen er damals gelitten hatte, nichts zu ändern.