4 8. Was der Gesuchsteller heute in materieller Hinsicht vorbringt, sind Einwände, die er im Einspracheverfahren bzw. im darauf folgenden Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht hätte erheben können und müssen. Teils hat er dies wie oben dargelegt gegenüber der Staatsanwaltschaft auch gemacht. Bei der Staatsanwaltschaft hat er jedoch nach Sichtung der Videoaufnahme die erhobene Einsprache zurückgezogen, womit der Strafbefehl in Rechtskraft erwachsen ist.