Mit Schreiben vom 4. September 2016 an die zuständige Staatsanwältin hielt der Gesuchsteller explizit an der Einsprache fest und bestand darauf, die Beweismittel, also die Videoaufnahme, zu sichten (pag. 87 ff.). Im Anschluss an dieses Schreiben des Gesuchstellers kam es schliesslich zu einer Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft (vgl. das Protokoll vom 19. Oktober 2016, pag.