3. Mit Verfügung vom 10. Februar 2017 nahm die Verfahrensleitung die Eingabe des Gesuchstellers als Revisionsgesuch entgegen und forderte die Generalstaatsanwaltschaft zum Einreichen der amtlichen Akten sowie zur Stellungnahme auf (pag. 21). Am 20. Februar 2017 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft, auf das Revi-