Die Staatsanwältin habe ihn zudem nicht darüber aufgeklärt, wo er hätte Einsprache erheben können. Schliesslich habe sich die Polizei, welche ihn nach dem Fahrmanöver angehalten habe, selbst einer sehr groben Verkehrsregelverletzung schuldig gemacht und den Verkehr gefährdet (pag. 1 ff.). In persönlicher Hinsicht brachte der Beschuldigte vor, das Jahr 2016 sei für ihn sehr schwer gewesen. Er und seine Mutter seien schwer erkrankt, die Mutter seiner Freundin sei zudem unter aussergewöhnlichen Umständen verstorben und er hätte auch aufgrund seiner finanziellen Situation keinen Anwalt mandatieren können.