Seiner Einschätzung zufolge sei der Abstand zum hinteren Fahrzeug auf der Überholspur genügend gewesen, wenn vielleicht nicht ganz 50 Meter. Gemäss seiner Erinnerung habe ihm der Lenker auf der Überholspur zudem mittels Lichthupe angezeigt, dass er den Fahrstreifen wechseln könne. Die Staatsanwältin habe den Lenker jedoch nicht ausfindig machen und befragen wollen. Auf dem Video sei weiter zu sehen, dass er vor dem Spurwechsel den Blinker betätigt habe und das Fahrzeug daraufhin leicht abgebremst sei. Die Staatsanwältin habe ihn zudem nicht darüber aufgeklärt, wo er hätte Einsprache erheben können.