Zur Begründung seines Gesuchs bringt er vor, dass die Zeitspanne seit dem Vorfall und der Zustellung des Strafbefehls sehr gross gewesen sei, weswegen er nicht mehr mit einer Verurteilung gerechnet und sich auch nicht weiter um allfällige Zeugenaussagen bemüht hätte. Auf der Videoaufnahme, welche er bei der Staatsanwaltschaft habe begutachten können, sei zu sehen, wie er auf den Normalstreifen und anschliessend wieder auf den Überholstreifen gewechselt habe. Seiner Einschätzung zufolge sei der Abstand zum hinteren Fahrzeug auf der Überholspur genügend gewesen, wenn vielleicht nicht ganz 50 Meter.