1. Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 25. Mai 2016 wurde A.________ (nachfolgend Gesuchsteller) der groben Verkehrsregelverletzung durch unvorsichtigen Fahrstreifenwechsel schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 100.00, ausmachend CHF 2'000.00, sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten verurteilt. Auf den Widerruf der mit Urteilen vom 25. Februar 2015 und 17. März 2015 bedingt ausgesprochenen Geldstrafen verzichtete die Staatsanwaltschaft. Hingegen wurde der Gesuchsteller verwarnt und die Probezeiten wurden um jeweils zwei Jahre verlängert (pag. 15 ff.).