5. Die Zustimmung zur Löschung der erfassten biometrischen erkennungsdienstlichen Daten ist nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 17 Abs. 1 lit. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 AFIS-VO) Schriftlich zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Schriftlich mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv) - Bundesamt für Polizei (nur Dispositiv) - Fürsprecherin E.________ z.H. D.________ - der Erziehungsdirektion des Kantons Bern