27. Biometrische erkennungsdienstliche Daten Die Zustimmung zur Löschung der erfassten biometrischen erkennungsdienstlichen Daten ist nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 17 Abs. 1 lit. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 AFIS-VO) 37 VIII. Dispositiv Die erste Strafkammer erkennt: