2. Der Beschuldigte kann folgende Gegenstände innerhalb von 30 Tagen nach Rechtskraft des Urteils herausverlangen, unter der Bedingung der vorgängigen Löschung der pornografischen Daten auf eigene Kosten: - 1 iPhone 4S - 1 iPhone 5 - 1 Festplatte Maxtor 3200, S/N L60W3F5G - 1 Festplatte WDC WD10EZRX, S/N WD-WCC1U3910448 (20150165-07-B) Falls diese Gegenstände nicht innert 30 Tagen nach Rechtskraft herausverlangt werden, werde sie zur Vernichtung eingezogen.