b StPO, welche vom Beschuldigten nachzuzahlen wäre. Es wird auch hierzu auf die ausführliche Begründung im Dispositiv verwiesen (vgl. Urteilsdispositiv III.2.). VII. Verfügungen 25. Einziehung 1. Folgende Gegenstände werden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB): - 1 Catsuit schwarz Chilrose