24. Entschädigung des amtlichen Verteidigers Rechtsanwalt B.________ a) Erstinstanzliches Verfahren Das festgelegte Honorar für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten vor erster Instanz wird entsprechend der Verfügung vom 25. Oktober 2016 (pag. 335 ff., vgl. auch Ziff. III.1 Urteilsdispositiv) bestimmt. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten mit CHF 17‘556.50. Dieser Betrag wurde im Rahmen einer Vorschusszahlung bereits ausbezahlt, vgl. pag.