Er hat zwischenzeitlich auch beruflich in einer neuen Branche (mit weniger Kontakt zu Minderjährigen) Fuss gefasst. Auch den Alkoholkonsum hat er in Griff bekommen, indem er bereits vor der Verurteilung von alleine Termine bei der Fachstelle Berner Gesundheit vereinbarte und diese auch heute noch regelmässig wahrnimmt. Nach Ansicht der Kammer kann auf die Anordnung einer Bewährungshilfe und auf die Erteilung einer Weisung, sich durch die Fachstelle Berner Gesundheit begleiten zu lassen, verzichtet werden.