Dieses Prinzip konnte der Beschuldigte an der Berufungsverhandlung bestätigen (pag. 684). Entsprechend ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte ein durchschnittliches Einkommen von rund CHF 5‘350.00 netto, entsprechend dem Fixlohn und der (vollen) Ausbildungszulage, erzielt und erzielen wird. Zu berücksichtigen ist für die Tagessatzberechnung ein Pauschalabzug von 25 Prozent für Steuern, Krankenkasse etc. Dies ergibt im Ergebnis einen Tagessatz von CHF 130.00.