Bei der Festsetzung durch die Kammer sind die aktuellen Verhältnisse zu berücksichtigen: Gemäss seinen Angaben erzielt der Beschuldigte als Versicherungsvertreter bei der U.________ seit 1. April 2017 ein Fixlohn von netto CHF 2‘850.00 monatlich. Dazu kommt eine Ausbildungszulage, die ab 1. April 2017 monatlich ca. CHF 2‘500.00 netto betrug, sich per 1. Juli 2017 auf monatlich ca. CHF 1‘600.00 netto reduzierte und sich weiter reduzieren wird, bis sie ab 1. Januar 2018 ganz entfällt. Nebst diesen Fixbestandteilen erhält der Beschuldigte in Abhängigkeit von den erzielten Geschäftsabschlüssen Provisionen ausbezahlt.