Die Täterkomponente wirken sich neutral aus und verändern die Strafhöhe nicht. 21.4. Strafmass und Strafvollzug Zusammenfassend erachtet die Kammer für den Schuldspruch wegen Pornografie, mehrfach begangen, eine Strafe von insgesamt 20 Strafeinheiten als angemessen. Für Strafen von weniger als sechs Monaten bzw. bis zu 180 Tagessätzen ist grundsätzlich eine Geldstrafe auszusprechen (Art. 34 Abs. 1, Art. 40 und 41 Abs. 1 StGB). Wie bereits eingangs vorweggenommen, ist somit eine Geldstrafe auszusprechen. Die formellen und materiellen Voraussetzungen für die Gewährung eines bedingten Strafvollzuges sind vorliegend erfüllt (Art.