In subjektiver Hinsicht handelte der Beschuldigte bezüglich der geordnete abgelegten Filme mit direktem Vorsatz gehandelt; bezüglich der im Backup gespeicherten Filme mindestens mit Eventualvorsatz. Das Tatverschulden ist sehr leicht. Für diese Taten erscheinen 6 Strafeinheiten als angemessen, wobei 4 Strafeinheiten asperierend zu berücksichtigen sind. 21.3. Täterkomponenten Es wird auf die vorangehenden Ausführungen unter Ziff. 19.3. verweisen. Die Täterkomponente wirken sich neutral aus und verändern die Strafhöhe nicht.