31 wird, da die Filme nur kurze Sequenzen zeigen. Zu Gunsten des Beschuldigten ist davon auszugehen, dass er die Filme ohne sein Zutun als Mitglied von Gruppenchats erhalten hat. Vier der Filme (inkl. ein Film im Doppel) hat der Beschuldigte bewusst und geordnet auf der Festplatte abgelegt, zwei der Filme (mit identischem Inhalt) wurde mittels Backup auf die Festplatte überspielt. In subjektiver Hinsicht handelte der Beschuldigte bezüglich der geordnete abgelegten Filme mit direktem Vorsatz gehandelt;